Zahnärzt*innen/Fachzahnärzt*innen
Zahnärzt*innen haben das Studium der Zahnmedizin absolviert und zwei Jahre als Assistenzarzt/ärztin gearbeitet. Sie untersuchen Patient*innen, erheben Befunde, diagnostizieren Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen sowie Anomalien der Zahnstellung. Sie entwickeln Therapiemaßnahmen und führen Behandlungen und Eingriffe durch. Außerdem beraten Zahnärzt*innen Patient*innen zur Vorbeugung (Prävention) von Zahn- und Kiefererkrankungen. Fachzahnärzt*innen haben nach der Approbation zusätzlich eine postgraduale drei- bis vierjährigen Weiterbildung in einem Fachgebiet (z. B. Kieferorthopädie) absolviert.